Parkhausreglement

  • Die öffentlichen Parkhäuser Cityparking Bahnhof / Cityparking Brühltor / Cityparking Burggraben / Cityparking Stadtpark dienen dem Parkieren von leichten Motorwagen gegen Gebühr gemäss dem an den Kassen angeschlagenen Parkgebührentarif. Andere Fahrzeuge, namentlich Wohnwagen, Anhänger, Motorräder (ausser Mieter von Motorradparkplätzen im Parkhaus Cityparking Bahnhof) oder Fahrräder dürfen nicht im Parkhaus abgestellt werden.

  • Die gelb markierten Parkplätze (im Cityparking Stadtpark / Cityparking Brühltor), alle Parkplätze im 5. UG des Cityparking Burggraben (mit Ausnahme der Parkplätze mit Elektroladestationen) sowie alle Parkplätze im Cityparking Bahnhof, welche mit einer Dauermietertafel versehen sind, stehen ausschliesslich Dauermietenden zur Verfügung und dürfen nicht durch Kurzparkende belegt werden. Unbefugtes Parkieren führt zur polizeilichen Verzeigung durch den Dauermietenden.

  • Die Einfahrt in die Parkhäuser erfolgt durch den Bezug eines Tickets an der Einfahrtstation, die Verwendung einer Parkingpay-Karte oder über die Kontrollschildhinterlegung in der TWINT- / Parkingpay-App (kamerabasiertes Nummernschilderkennungssystem). Das Ticket muss vor der Ausfahrt an einer Kasse mittels Debit- / Kreditkarte, Postcard, TWINT oder in Bar (Schweizerfranken/Euro) bezahlt werden.

  • In allen unseren Parkhäusern öffnen sich die Ausfahrtschranken nach dem Zahlungsvorgang an der Kasse innert 10 Minuten automatisch – das Ticket muss nicht in das Lesegerät der Ausfahrtstation eingeführt werden. Sollte die Ausfahrtschranke aufgrund eines Lesefehlers des Kontrollschilds nicht automatisch öffnen, muss das physische Ticket in das Lesegerät an der Ausfahrtstation eingeführt werden. Bei Einfahrt über das Nummernschilderkennungssystem (TWINT / Parkingpay) öffnet sich die Ausfahrtschranke automatisch.

  • Bei Ticketverlust ist an der Kasse die Kontrollschildnummer einzugeben und der angezeigte Tarif zu bezahlen. Die Ausfahrtscharanke öffnet sich innert 10 Minuten nach dem Zahlungsvorgang automatisch. Die Berechnung des Tarifs erfolgt gemäss effektiver Nutzungsdauer.

  • In den Parkhäusern gelten die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung. Die entsprechenden Signalisationen, insbesondere die Höchstgeschwindigkeit von 20 Km/h, sind einzuhalten. Bei Verstössen gegen die signalisierten Verkehrsregeln erfolgt eine polizeiliche Verzeigung.

  • Das Parkieren von Motorfahrzeugen erfolgt auf eigenes Risiko. Für allfällige Beschädigungen an Fahrzeugen oder für Diebstähle besteht keine Haftung der Parkhausbetreiberin City Parking St.Gallen AG.

  • Die Parkhäuser werden mit Videokameras überwacht. Die von den Videokameras aufgenommenen Bilder können bei rechtswidrigen Handlungen (z.B. Sachbeschädigungen) den Strafuntersuchungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.

  • An den Ein- und Ausfahrstationen, den Kassen und den verschiedenen SOS Notrufsäulen kann eine direkte Verbindung mit den Parkhauszentralen bzw. der Securitas-Einsatzzentrale aufgenommen werden. Bei Bedarf wird umgehend die Stadtpolizei alarmiert.