Herzlich willkommen in den Cityparking-Häusern
Wir freuen uns, dass unsere Parkhäuser deine erste Wahl sind. Bei uns steht das Wohlbefinden und die Sicherheit für dich und dein Fahrzeug an erster Stelle. Damit du dich in unseren Parkhäusern rundum wohlfühlst, haben wir einige wichtige Hinweise für dich zusammengestellt.
Hausordnung
Parkmöglichkeiten
In unseren Parkhäusern sind nur Autos erlaubt. Andere Fahrzeuge wie Wohnmobile, Anhänger oder Motorräder dürfen nicht geparkt werden, mit Ausnahme der Motorradstellplätze im Cityparking Bahnhof.
Reservierte Parkplätze
Die gelb markierten Parkplätze im Cityparking Stadtpark und Brühltor sowie alle Plätze im 5. Untergeschoss des Cityparking Burggraben (ausser Elektroladestationen) sind für Dauermieter reserviert. Diese Plätze dürfen nicht von Kurzparkenden genutzt werden.
Ein- und Ausfahrt
Um in unsere Parkhäuser zu gelangen, kannst du ein Ticket an der Einfahrtstation ziehen, deine Parkingpay-Karte nutzen oder über die automatische Nummernschilderkennung per TWINT oder Parkingpay-App einfahren. Nach der Bezahlung an der Kasse öffnet sich die Ausfahrtschranke innerhalb von 10 Minuten automatisch. Sollte die Schranke nicht öffnen, lege dein Ticket ins Lesegerät an der Ausfahrtstation.
Ticketverlust
Bei Verlust des Tickets gib bitte deine Kontrollschildnummer an der Kasse ein und bezahle den angezeigten Tarif. Danach erfolgt die Ausfahrt ebenfalls automatisch innerhalb von 10 Minuten.
Verkehrsregeln
Auch im Parkhaus gelten die die Verkehrsregeln gemäss Strassenverkehrsgesetz. Halte dich bitte an die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Bei Verstössen behalten wir uns eine polizeiliche Verzeigung vor.
Haftung
Das Parkieren geschieht auf eigenes Risiko. City Parking St.Gallen AG übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstähle.
Sicherheit
Unsere Parkhäuser sind videoüberwacht. Bei rechtswidrigen Handlungen können die Aufnahmen den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Hilfe und Notruf
An den Ein- und Ausfahrten, Kassen und SOS-Notrufsäulen kannst du jederzeit Kontakt mit unseren Parkhauszentralen oder der Securitas-Einsatzzentrale aufnehmen. Bei Bedarf wird umgehend die Stadtpolizei informiert.
Wir danken dir, dass du dich für Cityparking entschieden hast, und wünschen dir einen angenehmen Aufenthalt in St.Gallen!
Sachbeschädigung
Zuallererst: Vielen Dank, dass du unsere Parkhäuser nutzt. Wir hoffen, dass du dein Fahrzeug bei uns gut aufgehoben weisst und du dich bei uns wohlfühlst.
Leider kommt es immer wieder zu Beschädigungen des Bodenbelags durch übermässige Beschleunigung oder Vollbremsungen. Die Beseitigung dieser Spuren ist zeitaufwändig und erfordert spezielle Maschinen sowie kostspielige Reinigungsmittel.
Für Sachbeschädigungen durch Reifenabrieb verrechnen wir pauschal: CHF 100.00 exkl. MwSt für den administrativen Aufwand und die Bearbeitung der Videoaufzeichnungen. CHF 30.00 exkl. MwSt pro Meter für die Entfernung des eingebrannten Reifenabriebs.
Auch kommt es vor, dass Autofahrer:innen mit Parkhauseinrichtungen oder anderen Fahrzeugen kollidieren, ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern. In solchen Fällen, da unsere Parkhäuser videoüberwacht sind, stellen wir die entstandenen Kosten der Verursacherin/ dem Verursacher in Rechnung.
Sachbeschädigungen an Einrichtungen, Anlagen und am Gebäude werden nach Aufwand verrechnet.
Hinweis: Die Daten der Verursacherin/des Verursachers werden ohne Mitteilung an die geschädigte Person zur direkten Schadenregulierung weitergegeben.
Wir danken dir, dass du dich für Cityparking entschieden hast, und wünschen dir einen angenehmen Aufenthalt in St.Gallen!